Mitgliedschaft
Aufnahmebeiträge in €: | Monatsbeiträge in €: | |
Einzelmitglied | 200 | 16 |
Ehepaar | 200 | 21 |
Familie | 200 | 26 |
Jugendlicher | 25 | 5 |
Passives Mitglied | 7 |
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, unterstützendes
Mitglied kann auch eine juristische Person werden.
2. Die Aufnahme in den Verein erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrags
nach Zustimmung durch den Abteilungsvorstand. Der Erwerb der
Mitgliedschaft in einer weiteren Abteilung bedarf der Zustimmung
des betreffenden Abteilungsvorstandes, der den Vorstand vor der
Aufnahme informiert.
3. Mitglieder sollen den Sport, den sie im Verein betreiben,
wettkampfmäßig für keinen anderen Verein ausüben. Der Vorstand kann
auf Vorschlag des Abteilungsvorstandes im Einzelfall abweichende
Regelungen beschließen.
(Auszug aus der RTGW – Satzung)